Grund- und Mittelschule Bad Kohlgrub
Aktuelle Informationen vom 21.04.2021
Für den Unterrichtsbetrieb an den Schulen in Bayern ändert sich ... vorerst nichts.
Schon jetzt bestehen für den Unterrichtsbetrieb in Bayern Vorgaben, die strenger sind als die
im neuen Infektionsschutzgesetz. Da die Infektionszahlen in Bayern nach wie vor sehr hoch
sind, gelten diese strengeren Regeln weiter. Das neue Infektionsschutzgesetz lässt das aus-
drücklich zu.
Es gilt also weiter wie bisher:
- „Maskenpflicht“ auf dem gesamten Schulgelände (einschließlich Klassenzimmer)
- Mindestabstand von 1,5 Metern auch in den Unterrichtsräumen
- Teilnahme am Präsenzunterricht nur mit negativem Covid-19-Test
bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100
- Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand fürAbschlussklassen
- Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien und Fachoberschulen sowie
- Jahrgangsstufe 4 der Grundschulen und der Grundschulstufe der Förderzentren
- Distanzunterricht für die übrigen Jahrgangsstufen.
Anmeldeformular für die Notbetreuung
Informationsseite des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus:
Änderungen zum Rahmenhygieneplan Stand 21.04.2021
Aktuelle Änderungen zum 21.04.2021:
Änderungen zum 15.03.2021:
Registrierung der anwesenden Personen
- Zentral in der Bekämpfung jeder Pandemie ist das Unterbrechen der Infektionsketten. Um im Falle einer nachgewiesenen Infektion bzw. eines Verdachtsfalls ein konsequentes Kontaktpersonenmanagement durch das örtliche Gesundheitsamt zu ermöglichen, ist auf eine hinreichende Dokumentation aller in der Schule jeweils anwesenden Personen (sowohl schulinterne Personen als auch externe Personen) zu achten, dabei insbesondere in Bezug auf die Frage: „Wer hatte wann mit wem engeren, längeren Kontakt“?